Die Vergütung für Rentenberater bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bemisst sich am Zeitaufwand und erfolgt nach Vereinbarung.
Bei einer nachfolgenden Inanspruchnahme erfolgt die weitere Vergütung je Auftrag nach den Berechnungsgrundlagen des RVG.
Bei Erst- und Kurzberatungen bitte ich um Barzahlung.
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