Rentenberatung
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Vergütung


Die Vergütung für Rentenberater bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Vergütung für meine Tätigkeiten bemisst sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechts­anwälte. Die Gebühr für ein erstes Beratungs­gespräch bemisst sich am Zeitaufwand und erfolgt nach Vereinbarung.

Bei einer nachfolgenden Inanspruchnahme erfolgt die weitere Vergütung je Auftrag nach den Berechnungsgrundlagen des RVG.

Bei Erst- und Kurzberatungen bitte ich um Barzahlung.